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Winterdienst

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind Sie in Deutschland dazu verpflichtet, sich um die Räumung von Eis und Schnee zu kümmern. Insbesondere betrifft diese Verpflichtung in den allermeisten Gemeinden den öffentlichen Gehsteig vor Ihrem Grundstück. Kommt es dort etwa bei Glatteis zu einem Unfall, können Sie dafür haftbar gemacht werden.

Verantwortung als Vermieter

Als Vermieterin oder Vermieter haben Sie die Möglichkeit, den Räumdienst auf Ihre Mieterinnen und Mieter zu verteilen. Doch im Schadensfall ist die Rechtslage oft komplex. Insbesondere wenn der Winterdienst im Haus nicht nachvollziehbar aufgeteilt ist oder eine Mieterin oder ein Mieter unverschuldet der Räumpflicht nicht nachkommen konnte.

Doch auch das eigene Grundstück kann von der Pflicht betroffen sein, wenn es öffentlich oder halböffentlich zugänglich ist. Das betrifft zum Beispiel auch Betriebsgelände, wo Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Räumung von Schnee und besonders Eis sorgen müssen. Auch wenn Ihr privates oder gewerbliches Grundstück regelmäßig von Gästen besucht wird, kann es sein, dass Sie bei einem Unfall haftbar sind.

Professioneller Service

In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, den Winterdienst an einen professionellen Dienstleister wie die MP Gebäudereinigung abzugeben. Denn nicht nur bedeutet das für Sie zuverlässigen Service während des gesamten Winters, sondern vor allem auch eine klare Regelung der Haftung. Insbesondere klären wir im Vorfeld auch alle lokalen Sonderreglungen ab und werden diesen im Rahmen unserer Dienstleistung gerecht.

Als Vermieterin oder Vermieter haben Sie übrigens die Möglichkeit, die Kosten für den professionellen Winterdienst auf die Mieterinnen und Mieter umzulegen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im Mietvertrag von vornherein geklärt ist, dass die Beseitigung von Eis und Schnee im Winter nicht durch die Mieter erfolgt, sondern vom Vermieter organisiert wird.

Streugutbeschaffung

Selbstverständlich kümmern wir uns im Rahmen des von uns angebotenen Winterdienstes auch um die Beschaffung und Bereitstellung des nötigen Streuguts. Das bedeutet, da wir das Material in größerer Menge kaufen können, Kostenvorteile. Zudem befreit es Sie von unnötiger Bevorratung. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die Wiederbefüllung von Streumittelbehältern auf Ihrem Betriebsgelände.

Nach Ende des Wintereinbruchs kümmern wir uns zudem selbstverständlich auch um die Entfernung verbliebenen Streuguts. Splitt, Sand, Granulat und andere Rückstände entfernen wir zuverlässig für Sie. Gerade im Fall gewerblich genutzter Grundstücke, die repräsentativen Anforderungen gerecht werden sollen, ist das sinnvoll. Natürlich entfernen wir Reste von Streugut aber auch nach Einsätzen auf Privatgrundstücken.

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